Sonstiges: * Meldung beim Durchführenden bis spätestens 30 min vor Spielbeginn * Sämtliche Unkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer bzw. Vereine * Bei unentschuldigten Nichtantreten treten Ordnungsstrafen gemäß RSO des STTV in Kraft ! * Die Sporthalle darf nur in Turnschuhen betreten werden ! * Das Spielen ist nur in sportgrechter Kleidung (WSO) gestattet !